Berechnungsmethode zur Bewertung von Kälteanlagen, Kältemaschinen und Wärmepumpen im Hinblick auf den sog. “Treibhauseffekt”. Diese Berechnungsmethode bewertet Kälteanlagen und Wärmepumpen, die mit halogenierten Kältemitteln (FCKW, H-FCKW, H-FKW und FKW) betrieben werden, im Hinblick auf die Auswirkungen auf den sog. “Treibhauseffekt” durch:- den “direkten “Treibhauseffekt” beim Freiwerden von diesen Kältemittel durch Leckagen und Verluste beim Recyceln- den “indirekten Treibhauseffekt” durch Verwendung von Energie, die durch Verbrennung von fossilen Brennstoffen das sog. “Treibhausgas” CO2 in die Atmosphäre emittieren. Bei den genannten Kältemitteln handelt es sich, wie beim CO2, um sog. “Treibhausgase”, die von Teilen der Wissenschaft verdächtigt werden, beim Austreten in die Atmosphäre, zur erhöhten Erwärmung der selbigen beizutragen. Man bewertet diese Kältemittel in Relation zu 1 kg CO2 das freigesetzt wird. 1 kg R134a z.B. entspricht nach dieser Bewertung einem Treibhauspotential 1.430 kg CO2 bezogen auf eine Verweildauer von 100 Jahren in der Atmosphäre. Man spricht von einen GWP100 =1.430. (GWP= Global Warming Potential engl. für Treibhauspotential). Andere Kältemittel wie z.B. R1234ze und R513A
Berechnungsformel:
TEWI = (GWP x L x n) + (GWP x m [1-αrecovery]) + (n x Eannual x β)
Direkter Treibhauseffekt = (GWP x L x n) + (GWP x m [1-αrecovery])
GWP x L x n = Leckverluste
GWP x m [1-αrecovery] = Rückgewinnungsverlust
Indirekter Treibhauseffekt = (n x Eannual x β)
n x Eannual x β = Energieverbrauch
GWP: Treibhauspotential
L: Leckrate / Jahr (siehe unten)
n: Betriebszeit der Kältemaschine / Wärmepumpe
m: Kältemittelgewicht
αrecovery: Recyclingverlust
Eannual: Energiebedarf
β: CO2 Emission pro kWh
Um den TEWI zu minimieren, müssen Kältemittelfüllmengen reduziert und vor allem hocheffiziente Verdichter verwendet werden, die einen geringen Energiebedarf haben, da der Einfluß der Energieaufnahme bei den gängigen Kältemitteln bedeutsamer für den TEWI ist, als die Kältemittelfüllmenge.
( CO2 Emission Deutschland in 2016: β = 0,516 kg/kWh Quelle: Statista GmbH, Hamburg / Umweltbundesamt).
In Luxemburg müssen anlagen-spezifische TEWI Werte eingehalten werden, damit eine Kälteanlage die Betriebsgenehmigung bekommt. In allen anderen deutschsprachigen EU Mitgliedsländern spielt der TEWI nur eine untergeordnete Rolle.
Zulässige Leckageraten nach ChemKlimaschutzV §3 für Neuanlagen (Errichtung nach dem 30.06.2008)
Füllmenge ≤ 10 kg |
3% |
Füllmenge > 10 kg und ≤ 100 kg |
2% |
Füllmenge > 100 kg |
1% |